So berechnen wir deinen Nettolohn
Jahresbrutto = Vollzeit-Monatslohn × 12 oder 13 × Pensum ÷ 100. Davon werden die Arbeitnehmerabzüge abgezogen. Jeder Jahresabzug wird auf Rappen gerundet. Quellensteuer wird nur bei aktivierter Option zusätzlich abgezogen.
- AHV/IV/EO: 5,3 % des Bruttolohns.
- ALV: 1,1 % bis CHF 148’200 Jahreslohn. Darüber fällt in diesem Modell kein weiterer ALV-Beitrag an.
- Nichtberufsunfall (NBU): dein eingegebener Satz, angewendet auf höchstens CHF 148’200 Jahreslohn. Keine Zusatzversicherung oberhalb dieser Grenze.
- Krankentaggeld (KTG): dein angenommener Satz auf den ganzen Jahresbruttolohn. Vertragliche Höchstgrenzen werden nicht automatisch berücksichtigt; solche Abzüge kannst du stattdessen als Jahresbetrag unter «Weitere Abzüge» erfassen und KTG auf null setzen.
- Pensionskasse und weitere Abzüge: deine Jahresbeträge je Pensum.
Rechenbeispiel
CHF 6’000 brutto × 12 bei 100 % ergeben CHF 72’000. Davon gehen CHF 3’816 AHV/IV/EO, CHF 792 ALV, angenommene CHF 720 NBU und CHF 3’600 PK ab. Ohne weitere Abzüge und ohne Quellensteuer verbleiben CHF 63’072 pro Jahr beziehungsweise CHF 5’256 im Monatsdurchschnitt. Ordentliche Einkommensteuer und private Krankenkassenprämien sind noch nicht bezahlt.
Häufige Fragen
Warum muss ich die PK-Beiträge selbst eingeben?
Die tatsächlichen Arbeitnehmerbeiträge hängen vom Vorsorgeplan, versicherten Lohn, Alter und der Aufteilung mit dem Arbeitgeber ab. Für einen Pensumsvergleich solltest du deshalb zwei passende Jahresbeträge verwenden. Eine pauschale Kürzung kann den Unterschied falsch darstellen.
Berechnet das Tool die Quellensteuer meines Kantons?
Nein. Du kannst für jedes Pensum einen eigenen Satz eingeben. Der Rechner multipliziert ihn vereinfachend mit dem Jahresbrutto. Kanton, Tarifcode, persönliche Verhältnisse und Abrechnungsmodell werden nicht ermittelt. Bei einem 13. Monatslohn kann die tatsächliche Quellensteuerabrechnung von diesem Durchschnittsmodell abweichen. Verwende für genaue Beträge die kantonalen Tarife oder deine Lohnabrechnung.
Ist netto gleich frei verfügbares Einkommen?
Nein. Ordentliche Einkommensteuer, Krankenkassenprämien und private Ausgaben sind nicht automatisch vom Schweizer Lohn abgezogen. Das Ergebnis ist eine geschätzte Auszahlung nach den erfassten Lohnabzügen.
Was gilt bei weniger als acht Wochenstunden?
Die NBU-Deckung über den Arbeitgeber hängt an der Acht-Stunden-Grenze. Dieser Vergleich setzt mindestens acht Wochenstunden pro Szenario voraus; er prüft die Arbeitsstunden nicht selbst. Für geringere Arbeitszeiten ist eine individuelle Versicherungsabklärung nötig.
Welche Fälle sind nicht abgebildet?
Selbständigkeit, Erwerbstätigkeit nach dem AHV-Referenzalter, Minderjährige, geringfügige Löhne mit Ausnahmen, unterjährige Beschäftigung, mehrere Arbeitgeber, variable Boni, Spesen, Familienzulagen und besondere grenzüberschreitende Sachverhalte. Das Modell setzt den eingegebenen Bruttolohn vollständig als beitragspflichtig an.
Quellen und Stand
Beitragsjahr 2026, Quellenabgleich am . Beispiele und Jahresschätzung sind eigene Berechnungen.
- Informationsstelle AHV/IV: Lohnbeiträge 2026
- Bundesportal KMU: Arbeitslosenversicherung
- Suva: Berufs- und Nichtberufsunfall
- ESTV: Quellensteuer und kantonale Tarife
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