Rechenweg und Beispiel
Für die hier unterstützten Zinssätze unter 5 % berechnen wir zunächst n = (alter Referenzzins − neuer Referenzzins) ÷ 0,25. Der reine Senkungssatz beträgt 100 × [1 − 1 ÷ (1 + 0,03 × n)]. Zwei Schritte von 1,75 % auf 1,25 % ergeben damit rund 5,66 %, nicht zweimal 2,91 %.
Teuerungsanteil in Prozent = 40 × (neuer LIK ÷ alter LIK − 1). Von der Referenzzinssenkung werden dieser Anteil und deine eingegebene Kostensteigerung abgezogen. Ein sinkender LIK erhöht im Modell die Senkung. Ein negativer Gesamtsaldo wird als «keine Senkung» angezeigt, nicht als automatische Erhöhung.
Beispiel: CHF 2’000 Nettomiete, Referenzzins von 1,75 % auf 1,25 %, unveränderter LIK und keine Kostensteigerung: CHF 113.21 monatlich, CHF 1’358.52 für zwölf Monate und CHF 1’886.79 neuer Nettomietzins. Der Monatsbetrag wird auf Rappen gerundet, der Jahresbetrag daraus gebildet. Ein Vorbehalt ist im Beispiel nicht berücksichtigt.
Fragen und Grenzen
Ist der berechnete Betrag ein gesicherter Anspruch?
Nein. Vorbehalte, wertvermehrende Investitionen, Ertragsfragen sowie Orts- und Quartierüblichkeit können eine individuelle Prüfung erfordern. Eine ausgewiesene Reserve wird nicht automatisch abgezogen oder für wirksam erklärt. Bei «Ja» oder «unklar» zeigt der Rechner nur ein Szenario ohne diese Reserve.
Wo finde ich die richtigen Werte?
Im Mietvertrag und in der letzten Mietzinsänderung. Bei LIK-Werten unterschiedliche Basisjahre nicht vermischen. Prüfe die Indexstände beim Bundesamt für Statistik. Ein eigener Hypothekarzins oder der SNB-Leitzins ersetzt nicht den Referenzzins.
Wann gilt die Senkung?
Das hängt von den vertraglichen Kündigungsterminen, Fristen und dem Zugang des Gesuchs ab. Der Entwurf nennt daher den nächstmöglichen vertraglich zulässigen Termin. Informiere dich bei einer ablehnenden oder ausbleibenden Antwort rechtzeitig über die Fristen zur Anrufung der Schlichtungsbehörde; der Rechner berechnet keine Fristen.
Welche Mietverhältnisse sind ausgeschlossen?
Index- und Staffelmieten, behördlich kontrollierte bzw. geförderte Wohnungen sowie luxuriöse Objekte, für die der gesetzliche Mietzinsschutz nicht gilt. Zinssätze ab 5 %, steigende Referenzzinssätze und frühere unterschiedliche Zinsstufen sind nicht abgebildet.
Quellen und Stand
Geprüft am . Modell und Beispiele sind eigene Berechnungen, keine juristische Einzelfallprüfung.
- BWO: Referenzzinssatz und Fragen zu Mietzinsanpassungen
- BWO: Historische Referenzzinssätze
- Mieterverband: Mietzinsrechner zur Gegenprüfung
- BFS: Landesindex der Konsumentenpreise
Deine Eingaben bleiben im Browser. Zur Rechnerübersicht.